CareLit Fachartikel

Die Anforderungen an das Vorliegen eines nicht aufklärungspflichtigen theoretischen Risikos

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 87 bis 91

Dokument
120477
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
87 bis 91
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Dazu muss der Patient über die Art des Eingriffs und seine nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken informiert werden, soweit diese sich für einen medizinischen Laien aus der Art des Eingriffs nicht ohnehin ergeben und für seine Entschließung von Bedeutung sein können. Dem Patienten muss danach eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. nur BGHZ 90,103, 106, 108; BGHZ 144, 1, 5).

Schlagworte

RISIKO AUFKLÄRUNGSPFLICHT THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG WAHRSCHEINLICHKEIT PATIENTEN ORTHOPÄDIE LITERATUR INJEKTIONEN WIRBELSÄULE NERVENSYSTEM PRAXIS SCHADENSERSATZ