CareLit Fachartikel
Die Anforderungen an das Vorliegen eines nicht aufklärungspflichtigen theoretischen Risikos
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 87 bis 91
Dokument
120477
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dazu muss der Patient über die Art des Eingriffs und seine nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken informiert werden, soweit diese sich für einen medizinischen Laien aus der Art des Eingriffs nicht ohnehin ergeben und für seine Entschließung von Bedeutung sein können. Dem Patienten muss danach eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt werden, ohne diese zu beschönigen oder zu verschlimmern (vgl. nur BGHZ 90,103, 106, 108; BGHZ 144, 1, 5).
Schlagworte
RISIKO
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
PATIENTEN
ORTHOPÄDIE
LITERATUR
INJEKTIONEN
WIRBELSÄULE
NERVENSYSTEM
PRAXIS
SCHADENSERSATZ