CareLit Fachartikel

Zum sog. Negativattest durch das Betreuungsgericht

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 450 bis 456

Dokument
120548
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
450 bis 456
Erschienen: 2010-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Besteht zwischen Arzt und Betreuer in dem nach § 1901b BGB zu führenden Gespräch Einvernehmen darüber, dass die Erteilung, die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine lebenserhaltende ärztliche Behandlung (künstliche Ernährung mittels Ernährungssonde) dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen der Betroffenen entspricht, und schaltet der Betreuer gleichwohl das Betreuungsgericht ein, so hat dieses lediglich auszusprechen, dass die Genehmigungsbedürftigkeit gemäß §1904 Abs. 4 BGB nicht besteht (sog. Negativattest).

Schlagworte

ERNÄHRUNG PATIENTENVERFÜGUNG ENTSCHEIDUNG EINSTELLUNG ERNÄHRUNGSSONDE BEDARFSPLANUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN LÄHMUNG GESUNDHEITSZUSTAND AMPUTATION EXTREMITÄTEN LEBEN PATIENTEN STRAFRECHT TOD