CareLit Fachartikel
Zum sog. Negativattest durch das Betreuungsgericht
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 8 · S. 450 bis 456
Dokument
120548
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht zwischen Arzt und Betreuer in dem nach § 1901b BGB zu führenden Gespräch Einvernehmen darüber, dass die Erteilung, die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine lebenserhaltende ärztliche Behandlung (künstliche Ernährung mittels Ernährungssonde) dem in einer Patientenverfügung niedergelegten Willen der Betroffenen entspricht, und schaltet der Betreuer gleichwohl das Betreuungsgericht ein, so hat dieses lediglich auszusprechen, dass die Genehmigungsbedürftigkeit gemäß §1904 Abs. 4 BGB nicht besteht (sog. Negativattest).
Schlagworte
ERNÄHRUNG
PATIENTENVERFÜGUNG
ENTSCHEIDUNG
EINSTELLUNG
ERNÄHRUNGSSONDE
BEDARFSPLANUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
LÄHMUNG
GESUNDHEITSZUSTAND
AMPUTATION
EXTREMITÄTEN
LEBEN
PATIENTEN
STRAFRECHT
TOD