CareLit Fachartikel

Arzt muss umfassend aufklären

Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 1 · S. 42 bis 43

Dokument
120793
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 13
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Der Umstand, dass bei einer konkreten Behandlung noch nicht über die Gefahr einer Querschnittslähmung berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko nur als theoretisch einzustufen und eine ärztliche Informationspflicht darüber zu verneinen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Schlagworte

RISIKO BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL AUSBILDUNG INTERNET PRAXIS SPINALKANAL RÜCKENMARKSNERVEN LÄHMUNG SCHADENSERSATZ ES PATIENTEN WAHRSCHEINLICHKEIT INJEKTIONEN