CareLit Fachartikel
Arzt muss umfassend aufklären
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2010 · Heft 1 · S. 42 bis 43
Dokument
120793
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umstand, dass bei einer konkreten Behandlung noch nicht über die Gefahr einer Querschnittslähmung berichtet worden ist, reicht nicht aus, dieses Risiko nur als theoretisch einzustufen und eine ärztliche Informationspflicht darüber zu verneinen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Schlagworte
RISIKO
BUNDESGERICHTSHOF
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
ARZNEIMITTEL
AUSBILDUNG
INTERNET
PRAXIS
SPINALKANAL
RÜCKENMARKSNERVEN
LÄHMUNG
SCHADENSERSATZ
ES
PATIENTEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
INJEKTIONEN