Jugendhilferecht in Rechtsprechung und Gutachten
Kunkel, P.-C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 573 bis 588
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Feststellung unverhältnismäßiger Mehrkosten i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist weder allein die Höhe eines Kostenunterschiedes noch eine »Kostenhöchstspanne« maßgeblich. Entscheidend ist, ob etwaige Mehrkosten zum Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl noch in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Frage der Unver-hältnismäßigkeit erschöpft sich deshalb nicht in einem rechnerischen Kostenvergleich, sondern verlangt eine wertende Betrachtungsweise.