CareLit Fachartikel

Jugendhilferecht in Rechtsprechung und Gutachten

Kunkel, P.-C.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2010 · Heft 1 · S. 573 bis 588

Dokument
120886
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Kunkel, P.-C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 49
Seiten
573 bis 588
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Feststellung unverhältnismäßiger Mehrkosten i.S.v. § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 36 Abs. 1 Satz 4 SGB VIII richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist weder allein die Höhe eines Kostenunterschiedes noch eine »Kostenhöchstspanne« maßgeblich. Entscheidend ist, ob etwaige Mehrkosten zum Gewicht der vom Hilfebedürftigen angeführten Gründe für die von ihm getroffene Wahl noch in einem angemessenen Verhältnis stehen. Die Frage der Unver-hältnismäßigkeit erschöpft sich deshalb nicht in einem rechnerischen Kostenvergleich, sondern verlangt eine wertende Betrachtungsweise.

Schlagworte

URTEIL LEISTUNG ENTSCHEIDUNG GUTACHTEN RECHTSPRECHUNG KOSTENERSTATTUNG HÖHE KINDERGÄRTEN GESUNDHEIT GROSSELTERN WAHRNEHMUNG ELTERNROLLE MENSCHEN BERUFSAUSBILDUNG ARBEIT AUFMERKSAMKEIT