Die Compassionate Use-Verordnung — mehr Fragen als Antworten?
Fulda, C. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 517 bis 521
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 22.7.2010 ist nach knapp fünfjähriger Vorlaufzeit die „Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (AMHV) in Kraft getreten.2 Sie soll das Verfahren für Compassionate Use („CU) regeln, geht aber darüber hinaus. Unter anderem deshalb, aber auch aus anderen Gründen weist die Verordnung neben unnötigen Belastungen für pharmazeutische Unternehmer auch rechtstechnische Mängel auf. Die weitgehende Gesetzeswidrig-keit der Verordnung laßt statt der erhofften Klarheit über das Verfahren Rechtsunsicherheit entstehen. Dieser Beitrag geht nach einer kurzen Da…