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Die Compassionate Use-Verordnung — mehr Fragen als Antworten?

Fulda, C. B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 1 · S. 517 bis 521

Dokument
120914
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Fulda, C. B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 32
Seiten
517 bis 521
Erschienen: 2010-10-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Am 22.7.2010 ist nach knapp fünfjähriger Vorlaufzeit die „Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (AMHV) in Kraft getreten.2 Sie soll das Verfahren für Compassionate Use („CU) regeln, geht aber darüber hinaus. Unter anderem deshalb, aber auch aus anderen Gründen weist die Verordnung neben unnötigen Belastungen für pharmazeutische Unternehmer auch rechtstechnische Mängel auf. Die weitgehende Gesetzeswidrig-keit der Verordnung laßt statt der erhofften Klarheit über das Verfahren Rechtsunsicherheit entstehen. Dieser Beitrag geht nach einer kurzen Da…

Schlagworte

ERMÄCHTIGUNG ARZNEIMITTEL VERGLEICH GESETZ BAUPLANUNG KRANKHEIT ZULASSUNG PATIENTEN ES RICHTLINIE PRAXIS HAND ROLLE BUNDESREGIERUNG DEUTSCHLAND GESUNDHEIT