Fortgeltungsklauseln im Heimvertrag sind unzulässig
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 27 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil in Kürze Kann für Versicherte der sozialen Pflegeversicherung, die Leistungen nach §§ 41 bis 43 SGB XI beziehen und im „Heim nach HeimG (a. F. ) bzw. in einer Einrichtung leben, auf die das Wohnund Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) anzuwenden ist, die Fortgeltung des Heimvertrags für die Dauer von bis zu 14 Tagen nach dem Tod vereinbart werden? § 8 Abs. 8 HeimG (a. F. ) und § 4 Abs. 3 WBVG sehen diese Möglichkeit vor. Jedoch spricht § 87a SGB XI dagegen. Wie ist das Verhältnis dieser Vorschriften zueinander zu beurteilen? Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte über diese Frage zu entscheiden, nachd…