CareLit Fachartikel

Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen

Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 36 bis 37

Dokument
120982
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Groß, J.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 19
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Dem Urteil lag folgender Fall zu Grunde: Der Sozialhilfeträger gewährte der Hilfeempfängerin mit Bescheid vom 3. Januar 2006 rückwirkend Hilfe zur Pflege gemäß § 65 Abs. 1 SGB XII für die Zeit ab 1. Juni 2005, allerdings in wesentlich geringerem Umfang als beantragt. Gegen diese nicht ausreichende Bewilligung legte die Hilfeempfängerin Widerspruch ein und verwies auf den Umfang der notwendigen erbrachten Leistungen und das Pflegegutachten des MDK, der die Voraus-setzungen der Pflegestufe II festgestellt hatte. Während des Widerspruchsverfahrens verstarb die Hilfeempfängerin.

Schlagworte

KOSTENERSTATTUNG SOZIALHILFETRÄGER KOSTEN TOD PFLEGEPERSONAL EINRICHTUNG PATIENTEN BERLIN ZEIT HÖHE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG PFLEGEPERSONEN VERTRAUEN MENSCHEN RISIKO