Ungleichbehandlung nicht zu rechtfertigen
Groß, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2010 · Heft 11 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Urteil lag folgender Fall zu Grunde: Der Sozialhilfeträger gewährte der Hilfeempfängerin mit Bescheid vom 3. Januar 2006 rückwirkend Hilfe zur Pflege gemäß § 65 Abs. 1 SGB XII für die Zeit ab 1. Juni 2005, allerdings in wesentlich geringerem Umfang als beantragt. Gegen diese nicht ausreichende Bewilligung legte die Hilfeempfängerin Widerspruch ein und verwies auf den Umfang der notwendigen erbrachten Leistungen und das Pflegegutachten des MDK, der die Voraus-setzungen der Pflegestufe II festgestellt hatte. Während des Widerspruchsverfahrens verstarb die Hilfeempfängerin.