Monismus ist schon bald eine Tatsache
Gyger, P.; · Competence, Zürich · 2010 · Heft 11 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gilt im Prinzip eine monistische Finanzierung, also eine Finanzierung aus einer Hand. Fast 75 Prozent der KVG-Leistungen werden von den Versicherern finanziert. Darunter fallen etliche Leistungen, die in den Spitälern erbracht werden. Nur der Bereich der stationären Spitalversorgung und die Langzeitpflege sind eine monismus-freie Zone. Die ambulante Versorgung hingegen ist aus einer einzigen Hand finanziert. Eine besondere Intervention des Staates zur Sicherstellung der Versorgung war und ist hier nie notwendig. Trotzdem ist der Zugang unserer Bevölkerung zu…