Mit Versorgungsorientierung eigene Schwerpunkte setzen
Hess, R.; Perleth, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 1 · S. 1796 bis 1797
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich seit seiner Gründung am 1. Januar 2004 von einem eher unauffälligen Akteur des Gesundheitswesens, der seine Entscheidung quasi „hinter verschlossenen Türen traf, zu einer professionell agierenden Organisation mit immer weiterreichenden gesetzlichen Aufgaben entwickelt. Die inzwischen umfassende Zuständigkeit des G-BA für weite Bereiche der medizinischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung hat zu einer höheren Aufmerksamkeit der Medien und der Öffentlichkeit geführt. Bis in die jüngste Zeit war daher an grundsätzlicher Kritik am G-BA kein Mangel.