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Mertens, S.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2010 · Heft 12 · S. 863 bis 865

Dokument
122141
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Mertens, S.;
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 107
Seiten
863 bis 865
Erschienen: 2010-12-10 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Aus einem Buch abschreiben, ist ein Plagiat, aus zweien ein Essay, aus dreien eine Dissertation (in Anlehnung an [1]). Diese scherzhafte Definition verdeutlicht, dass ein Plagiat nicht immer fassbar ist. Das Spektrum reicht von der wört-lichen Übernahme aus bereits Veröffentlichtem bis zur Aneignung von Hypothesen und Argumentationen. Die deutsche Hoch-schulrektorenkonferenz definiert Plagiat als „unbefugte Verwertung [geistigen Eigentums] unter Anmaßung der Autor-schaft (2). Dem Rezipienten wird der tatsächliche Verfasser mit der Intention verschwiegen, die intellektuelle Leistung anderer als die eigene darzust…

Schlagworte

WISSENSCHAFT MEDLINE STUDIE BEFRAGUNG DATENBANK INTERNATIONAL JAPAN CHINA PLAGIAT INTENTION LEISTUNG EIGENTUM WAHRNEHMUNG ES PUBLIKATIONEN INTERNET