Zur Bemessung des Erwerbsschadens bei einem Kind§287 Abs. ! ZPO, §252 BGB
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 122 bis 126
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht durch Grundurteil eine Schadensersatzpflicht eines Arztes fest (sog. haftungsbegründende Kausalität), stellt sich im Rahmen der sog. haftungsausfüllenden Kausalität die Frage, ob dem Patienten aus dem Primärschaden ursächlich weitere Gesundheitsund/oder Vermögensschäden entstanden sind. Hierzu zahlt u. a. der aufgrund des Primärschadens entstandene Verdienstausfall, der sog. entgangene Gewinn. In diesem Zusammenhang spielt der Beweismaßstab eine erhebliche Rolle. Während für die Kausalität zwischen Be-handlungsfehlcr und Primärschaden der strenge Beweismaßstab des § 286 ZPO gilt, mithin der Patient zur Übe…