Initiativrecht bei Höhergruppierung
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 29 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter dem 10. August 2006 beantragte der Antragsteller zwei namentlich benannte, in Poststellen tätige Fachassistenten in die gegenüber der bisherigen Zuordnung höhere Tätigkeitsebene V einzugruppieren. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 18. Mai 2007 mit, es bestünden erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Initiativantrages. Der Initiativantrag beziehe sich letztlich auf konkrete personelle Maßnahmen, nämlich die höhere Eingruppierung von einzelnen Arbeitnehmern. Sinn und Zweck des Initiativrechts sei jedoch nicht die Durchsetzung individueller…