CareLit Fachartikel

Initiativrecht bei Höhergruppierung

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 29 bis 31

Dokument
122720
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
29 bis 31
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Unter dem 10. August 2006 beantragte der Antragsteller zwei namentlich benannte, in Poststellen tätige Fachassistenten in die gegenüber der bisherigen Zuordnung höhere Tätigkeitsebene V einzugruppieren. Die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen teilte dem Antragsteller mit Schreiben vom 18. Mai 2007 mit, es bestünden erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines solchen Initiativantrages. Der Initiativantrag beziehe sich letztlich auf konkrete personelle Maßnahmen, nämlich die höhere Eingruppierung von einzelnen Arbeitnehmern. Sinn und Zweck des Initiativrechts sei jedoch nicht die Durchsetzung individueller…

Schlagworte

PERSONALRAT ARBEITNEHMER ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG EINGRUPPIERUNG PERSONALVERTRETUNG SCHREIBEN ES BEVOLLMÄCHTIGTER WAHRNEHMUNG BEURTEILUNG VERSTÄNDNIS Die Personalvertretung Berlin