CareLit Fachartikel
Eheschließung trotz Korsakow-Syndrom rechtmäßig
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 151
Dokument
122835
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn der Ehemann am sogenannten Korsakow-Syndrom leidet, bei dem sich der Patient nichts merken kann, muss eine vorgenommene Eheschließung nicht zwingend aufgehoben werden. Es gibt ein Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung. Es komme dabei darauf an, ob der Ehegatte am Tag der Eheschließung die Einsicht in die Bedeutung der Eheschließung nicht habe oder die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt gewesen sei. OLG Brandenburg, Urt.lv. 07.07.2010 - 13 UF55109
Schlagworte
MANN
PATIENT
PFLEGEHEIM
SCHMERZMITTEL
THERAPIE
BRANDENBURG
KORSAKOW-SYNDROM
ES
FREIHEIT
EHE
KRANKHEIT
EHELEUTE
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt