CareLit Fachartikel

Eheschließung trotz Korsakow-Syndrom rechtmäßig

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 151

Dokument
122835
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
151
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn der Ehemann am sogenannten Korsakow-Syndrom leidet, bei dem sich der Patient nichts merken kann, muss eine vorgenommene Eheschließung nicht zwingend aufgehoben werden. Es gibt ein Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung. Es komme dabei darauf an, ob der Ehegatte am Tag der Eheschließung die Einsicht in die Bedeutung der Eheschließung nicht habe oder die Freiheit des Willensentschlusses zur Eingehung der Ehe beeinträchtigt gewesen sei. OLG Brandenburg, Urt.lv. 07.07.2010 - 13 UF55109

Schlagworte

MANN PATIENT PFLEGEHEIM SCHMERZMITTEL THERAPIE BRANDENBURG KORSAKOW-SYNDROM ES FREIHEIT EHE KRANKHEIT EHELEUTE Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt