CareLit Fachartikel
Elternunterhalt — Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durchden Sozialhilfeträger
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 159 bis 160
Dokument
122837
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhalts-pflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
RECHT
KIND
BEHÖRDE
BUNDESGERICHTSHOF
ZEIT
HÖHE
HÄRTE
KRANKHEIT
FAMILIE
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt