CareLit Fachartikel

Elternunterhalt — Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durchden Sozialhilfeträger

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 159 bis 160

Dokument
122837
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
159 bis 160
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhalts-pflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig.

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER RECHT KIND BEHÖRDE BUNDESGERICHTSHOF ZEIT HÖHE HÄRTE KRANKHEIT FAMILIE Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt