Anspruch auf Arbeitslosenhilfe und Eigentumsschutz; Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe; Vertrauensschutzprinzip; Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 2 · S. 85 bis 90
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Jahr 1918 in Deutschland erstmals eine Erwerbslosenfürsorge eingeführt, und zwar für arbeitsfähige und arbeitswillige Personen über 14 Jahre, die sich infolge des Krieges durch Erwerbslosigkeit in bedürftiger Lage befanden (§ 6 Satz 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge vom 13.11.1918, RGBIS. 1305). Die Mittel zu ihrer Finanzierung wurden zunächst zu fünf Sechsteln vom Reich und vom zuständigen Bundesstaat und im Übrigen von der jeweiligen Gemeinde aufgebracht, wobei für leistungsschwache Gemeinden oder einzelne Bezirke eine Erhöhung der Reichsbeihilfe bewilligt werden kon…