CareLit Fachartikel
Zur einstweiligen Anordnung durch das BVerfG
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Dokument
123155
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Ahs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht {Leitsatz der Red.).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ELTERN
VERLETZUNG
MITARBEITER
GERICHT
ERLASS
SCHREIBEN
EIGENTUM
WASSER
GEWALT
EHELEUTE
FAMILIE
WOHNUNG
ES
INTENTION
VERZÖGERUNG