CareLit Fachartikel

Zur einstweiligen Anordnung durch das BVerfG

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 28 bis 30

Dokument
123155
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2011-01-15 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Ahs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde. Maßgebend für diese Pflicht des Gerichts ist der Gedanke, dass die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit haben müssen, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht {Leitsatz der Red.).

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ELTERN VERLETZUNG MITARBEITER GERICHT ERLASS SCHREIBEN EIGENTUM WASSER GEWALT EHELEUTE FAMILIE WOHNUNG ES INTENTION VERZÖGERUNG