CareLit Fachartikel

30 Prozent auf alles, außerNur echte Mehrleistungen müssen rabattiert werden

Engelke, H.; Bielefeld, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 2 · S. 47 bis 52

Dokument
123482
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Engelke, H.; Bielefeld, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 80
Seiten
47 bis 52
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Zum Mehrteistungsabschlag nach § 4 Abs. 2a KHEntgG hat es bereits im Jahr2009 zahlreiche Konflikte und Umsetzungs-probleme gegeben. Losgelöst von der kritischen Frage nach der Systemkonformität sind auch viele Einzelfragen zu klären. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über mögliche Zweifelsfragen und unterbreitet erste Vorschläge zur Identifizierung eventuell abschlagsrelevanter Mehrleistungen sowie zur konkreten Ausgestaltung der notwendigen Regeln.

Schlagworte

VEREINBARUNG KRANKENHAUS VERGLEICH FALLPAUSCHALEN KRANKENHAUSGESELLSCHAFT HILFE KRANKENHÄUSER HÖHE ES TRAGEN LOGIK DATENSATZ LEISTUNG NATUR KRANKENHAUSPLANUNG HÄRTE