CareLit Fachartikel
30 Prozent auf alles, außerNur echte Mehrleistungen müssen rabattiert werden
Engelke, H.; Bielefeld, M.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 2 · S. 47 bis 52
Dokument
123482
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zum Mehrteistungsabschlag nach § 4 Abs. 2a KHEntgG hat es bereits im Jahr2009 zahlreiche Konflikte und Umsetzungs-probleme gegeben. Losgelöst von der kritischen Frage nach der Systemkonformität sind auch viele Einzelfragen zu klären. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über mögliche Zweifelsfragen und unterbreitet erste Vorschläge zur Identifizierung eventuell abschlagsrelevanter Mehrleistungen sowie zur konkreten Ausgestaltung der notwendigen Regeln.
Schlagworte
VEREINBARUNG
KRANKENHAUS
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