CareLit Fachartikel

Zur Abgrenzung des Befunderhebungsfehlers vom Diagnoseirrtum

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 15 bis 19

Dokument
123660
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 19
Seiten
15 bis 19
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Den Arzt verpflichten auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem — beispielsweise aus besonderer Vorsicht — veranlasst wurden. Der für die Auswertung eines Befundes im konkreten Fall medizinisch verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungs-situation feststellen muss. Vor in diesem…

Schlagworte

RÖNTGENAUFNAHME THERAPIE AUFNAHME STANDARD BEHANDLUNGSFEHLER TOD SCHADENSERSATZ LUNGE PRAXIS ANÄSTHESIE MENISKUS ADENOKARZINOM HÖHE ANÄSTHESISTEN RADIOLOGEN BEURTEILUNG