CareLit Fachartikel
Abbruch lebenserhaltender medizinischer MaßnahmenBGH vom 10.11.2010 (2 StR 320/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 3 · S. 80 bis 82
Dokument
123841
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung ist gerechtfertigt, wenn dies dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen. Die Rechtfertigung des Behandlungsabbruchs bedarf der Beachtung der Voraus-tzungen der §§ 1901a, 1901b BGB.
Schlagworte
PATIENTENVERFÜGUNG
THERAPIE
STERBEHILFE
ENTSCHEIDUNG
BEDARFSPLANUNG
KRANKENHAUS
STRAFRECHT
NAMEN
SEPSIS
KOMA
SAUERSTOFF
STRAFE
TOD
ABSORPTION
RECHTSPRECHUNG
GESUNDHEITSZUSTAND