Voraussetzungen des Einsichrechts der Angehörigen oder der Erben eines verstorbenen Patienten in die Krankenpapiere
Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1985 · Heft 3 · S. 227 bis 228
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof mußte sich mit dem Verlangen der Angehörigen bzw. der Erben eines verstorbenen Patienten auf Einsichtnahme in die Krankenpapiere befassen. Diesem Anspruch steht vor allem die ärztliche Schweigepflicht und die Wahrung des Patientengeheimnisses entgegen. Wie schon zu Lebzeiten gilt die Schweigepflicht nach dem Tode auch gegenüber den hinterbliebenen nahen Angehörigen. Soweit von der ärztlichen Schweigepflicht her ernstliche Bedenken gegen eine Einsicht von Erben oder Hinterbliebenen bestehen, kommt der Wahrung des Arztgeheimnisses der Vorrang zu.