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Zwischen Pflicht und Strafe

Zenz, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 3 · S. 518 bis 519

Dokument
124223
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Zenz, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
518 bis 519
Erschienen: 2011-03-25 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Wenn Gefängnis droht - wer soll noch hinreichend Morphin verordnen? (Humanistischer Verband Deutschland, 23. Januar 2011) „Mein Facharzt überlässt die Schmerztherapie mit Morphin jetzt der Universitätsklinik. (Leserbrief) „. .. der Gesetzgeber muss die indirekte Sterbehilfe genauer definieren. .. (Schmerztherapeut aus Hannover) Zahlreiche solcher Aussagen gab es im Internet, nachdem in Hannover ein Schwurgericht eine vorläufige rechtliche Wertung in einem Prozess gegen eine Internistin abgegeben hatte (Totschlag, möglicherweise auch Mord).

Schlagworte

MORPHIN PALLIATIVMEDIZIN STERBEHILFE THERAPIE STERBEBEGLEITUNG INDIKATION STRAFE SCHMERZTHERAPIE DEUTSCHLAND INTERNET SUIZID FERNSEHEN TOD PATIENTEN ANGST ES