CareLit Fachartikel

Wer verwaltet den Barbetrag?

Meier, S. M.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 4 · S. 68 bis 70

Dokument
124624
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Meier, S. M.;
Ausgabe
Heft 4 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
68 bis 70
Erschienen: 2011-04-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Parteien des Rechtsstreites sind auf der einen Seite vermögenslose geistig behinderte Kläger, vertreten durch ihren Betreuer, die durch den Träger der Sozialhiife monatlich Barbeträge (früher: Taschengeld) zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse (§35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) erhalten und auf der anderen Seite das Heim, das sich gegen die Verpflichtung zur Wehr setzt, die Barbeträge entgegenzunehmen, zu verwalten sowie die Rücküberweisung der betreffenden Beträge zu unterlassen.

Schlagworte

SOZIALHILFE FAHRLÄSSIGKEIT BETREUUNG BETREUUNGSRECHT BUNDESGERICHTSHOF HEIMBEWOHNER LITERATUR ES LEBEN REHABILITATION MENSCHEN BERATUNG LEISTUNG BERLIN INSTANDHALTUNG SCHUHE