CareLit Fachartikel
Abbruch des Auswahlverfahrens bei Konkurrentenklage
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 195 bis 198
Dokument
124933
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dies begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechts fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien. Der am besten geeignete Bewerber hat für die ausgeschriebene Stelle einen Besetzungsanspruch. Diese Rechte gehen unter,sobald der öffentliche Arbeitgeber das Stellenbesetzungsverfahren aus einem sachlich nachvollziehbaren Grund abbricht.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
DOKUMENTATION
FAMILIE
RECHT
EIGNUNG
LEISTUNG
LANDWIRTSCHAFT
UMWELT
SCHREIBEN
ES
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
SELBSTKONTROLLE
GESUNDHEIT