CareLit Fachartikel

Abbruch des Auswahlverfahrens bei Konkurrentenklage

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 195 bis 198

Dokument
124933
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
195 bis 198
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG hat jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dies begründet ein grundrechtsgleiches Recht auf rechts fehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl und auf deren Durchführung anhand der in Art. 33 Abs. 2 GG genannten Auswahlkriterien. Der am besten geeignete Bewerber hat für die ausgeschriebene Stelle einen Besetzungsanspruch. Diese Rechte gehen unter,sobald der öffentliche Arbeitgeber das Stellenbesetzungsverfahren aus einem sachlich nachvollziehbaren Grund abbricht.

Schlagworte

ARBEITGEBER BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG DOKUMENTATION FAMILIE RECHT EIGNUNG LEISTUNG LANDWIRTSCHAFT UMWELT SCHREIBEN ES RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNGSFINDUNG SELBSTKONTROLLE GESUNDHEIT