Scheingesellschafter einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft
Makoski, K.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 4 · S. 70 bis 71
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dr. P ist Radiologe; er betrieb eine Berufsausübungsgemeinschaft mit einem anderen Arzt. Als dieser ausschied, wurde sein Gesellschaftsanteil von zwei anderen Ärzten übernommen, die an einem anderen Standort tätig waren. Zudem sollte ein vierter Arzt, Dr. Ph, am ursprünglichen Standort tätig werden. Vereinbart wurde, dass Dr. Ph sich »KV-rechtlich« im Außenverhältnis als Gesellschafter zusammen mit Dr. P niederlassen sollte. Für eine Probezeit wurde ein »freies Mitar-beiterverhältnis« vereinbart, wonach Dr. Ph ein Festgehalt erhielt und kein wirtschaftliches Risiko zu tragen hatte; anschließend sollte er partner…