CareLit Fachartikel

Versichertenkarten-Missbrauch: Zivilrechtsweg oder § 50 SGB X

Schmidt, M.; Sundermann, S.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2011 · Heft 5 · S. 149 bis 151

Dokument
125177
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Krankenversicherung, Berlin
Autor:innen
Schmidt, M.; Sundermann, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 63
Seiten
149 bis 151
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
0301-4835
DOI

Zusammenfassung

Krankenversicherungen stehen oft vor dem Problem, dass die Versichertenkarte unrechtmäßig verwendet wird und sie hierdurch in Anspruch genommen werden. Dies kann geschehen, weil der Karteninhaber aufgrund eigener Kündigung des Versicherungsvertrages nicht mehr krankenversichert ist, sich rechtswidrig die Versichertenkarte beschafft hat oder die Familienversicherung nicht mehr eingreift Es stellt sich die Frage, ob sie die erbrachten Leistungen per Verwaltungsakt nach § 50 SGB X zurückfordern kann oder sie den Zivilrechtsweg beschreiten muss. Dieser Beitrag versucht Licht ins Dunkle zu bringen.

Schlagworte

LEISTUNG KRANKENVERSICHERUNG LEISTUNGSTRÄGER RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN GERICHT RECHTSANWÄLTE ES LICHT RISIKO Die Krankenversicherung Berlin