Vergütungsansprüche einesPersonalratsmitglieds bei üblicher beruflicher Entwicklung
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 6 · S. 225 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regelungen in §39 Abs. 1 Satz 2, Abs. 9 Satz 2 BremPersVG enthalten -wie §8, §46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und §78 Satz 2 BetrVG - das an den Arbeit geber gerichtete Gebot, dem Amtsträger die berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, die er ohne die Amtstätigkeit genommen hätte. Der Anspruch kommt insbesondere bei einer Freistellung für Personalratstätig-keiten in Betracht. In einem solchen Fall bedarf es der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs ohne die Freistellung. Hierdurch darf der Amtsträger weder besser noch schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeit-nehmer ohne Personalratsamt.