CareLit Fachartikel

Vergütungsansprüche einesPersonalratsmitglieds bei üblicher beruflicher Entwicklung

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 6 · S. 225 bis 231

Dokument
125297
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
225 bis 231
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Regelungen in §39 Abs. 1 Satz 2, Abs. 9 Satz 2 BremPersVG enthalten -wie §8, §46 Abs. 3 Satz 6 BPersVG und §78 Satz 2 BetrVG - das an den Arbeit geber gerichtete Gebot, dem Amtsträger die berufliche Entwicklung zukommen zu lassen, die er ohne die Amtstätigkeit genommen hätte. Der Anspruch kommt insbesondere bei einer Freistellung für Personalratstätig-keiten in Betracht. In einem solchen Fall bedarf es der fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs ohne die Freistellung. Hierdurch darf der Amtsträger weder besser noch schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeit-nehmer ohne Personalratsamt.

Schlagworte

ENTWICKLUNG ARBEITNEHMER EINSTELLUNG MITARBEITER GRUPPE VERGÜTUNG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG FERNSEHEN BESCHALLUNG SCHREIBEN WAHRNEHMUNG BEURTEILUNG EIGNUNG LEISTUNG