Rechtswidrigkeit der Heraufsetzung der Mindestmengenregelung für Perinatalzentren
Werner, F.; · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 194 bis 202
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 hatte der GBA bereits eine Mindestmenge von 14 für die stationäre Behandlung Frühge-borener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm eingeführt. Als Rechtsgrundlage wurde § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V herangezogen, der folgenden Wortlaut hat: „Der Gemeinsame Bundesausschuss fasst für zugelassene Krankenhäuser grundsätzlich einheitlich für alle Patienten auch Beschlüsse über (2.) einen Katalog planbarer Leistungen nach den §§17 und 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leist…