CareLit Fachartikel

Besonderheiten bei der Kodierung von Tumoren

Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 5 · S. 832 bis 835

Dokument
125418
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
832 bis 835
Erschienen: 2011-05-06 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Tumoren werden so lange als gesicherte Diagnose verschlüsselt, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist. Werden anschließend Tumornachsorgeuntersuchungen durchgeführt, wird der Tumorkode mit dem Zusatzkennzeichen Z kodiert und darüber hinaus ein Kode aus Z08.-Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung für die Nachsorgeunter-suchung mit dem Zusatzkennzeichen G angegeben. Zur rein anamnesti-schen Information über einen bösartigen Tumor sieht die ICD-10-GM einen Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese vor.

Schlagworte

THERAPIE TUMOR KODIERUNG PATIENT PROSTATA REZIDIV TUMOREN STRAHLENTHERAPIE LYMPHKNOTEN TAMOXIFEN KARZINOM ZEIT PSYCHOTHERAPIE BEURTEILUNG ORCHIEKTOMIE PROSTATAHYPERPLASIE