CareLit Fachartikel
Besonderheiten bei der Kodierung von Tumoren
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 5 · S. 832 bis 835
Dokument
125418
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tumoren werden so lange als gesicherte Diagnose verschlüsselt, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist. Werden anschließend Tumornachsorgeuntersuchungen durchgeführt, wird der Tumorkode mit dem Zusatzkennzeichen Z kodiert und darüber hinaus ein Kode aus Z08.-Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung für die Nachsorgeunter-suchung mit dem Zusatzkennzeichen G angegeben. Zur rein anamnesti-schen Information über einen bösartigen Tumor sieht die ICD-10-GM einen Kode aus Z85.- Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese vor.
Schlagworte
THERAPIE
TUMOR
KODIERUNG
PATIENT
PROSTATA
REZIDIV
TUMOREN
STRAHLENTHERAPIE
LYMPHKNOTEN
TAMOXIFEN
KARZINOM
ZEIT
PSYCHOTHERAPIE
BEURTEILUNG
ORCHIEKTOMIE
PROSTATAHYPERPLASIE