CareLit Fachartikel
Beiträge eines ALG-Il-Leistungs-berechtigten zur privaten Krankenversicherung im Basistarif; Verpflichtung des Leistungsträgers zur Beitragsübernahme in voller Höhe; planwidrige R…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 266 bis 272
Dokument
125543
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1974 geborene und ledige Kläger war nach Beendigung seiner Referendarzeit als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seit seiner Referendarzeit ist er durchgehend privat kranken-und pflegeversichert. Sein Beitrag für die private Krankenversicherung betrug ab 1.1.2009 207,39 Euro, derjenige für die private Pflegeversicherung 17,89 Euro. Wegen Ruhens der ihm im Jahre 2003 erteilten Anwaltszulassung hat der Kläger im streitigen Zeitraum kein Einkommen erzielt.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
URTEIL
BEITRÄGE
PRIVAT
VORSCHRIFTEN
PFLEGEVERSICHERUNG
HÖHE
ES
ZEIT
EINKOMMEN
HEIZUNG
RECHTSPRECHUNG
HAND
LEISTUNG
KRANKHEIT
PERSONEN