CareLit Fachartikel

Beiträge eines ALG-Il-Leistungs-berechtigten zur privaten Krankenversicherung im Basistarif; Verpflichtung des Leistungsträgers zur Beitragsübernahme in voller Höhe; planwidrige R…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 5 · S. 266 bis 272

Dokument
125543
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 5 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
266 bis 272
Erschienen: 2011-05-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der 1974 geborene und ledige Kläger war nach Beendigung seiner Referendarzeit als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Seit seiner Referendarzeit ist er durchgehend privat kranken-und pflegeversichert. Sein Beitrag für die private Krankenversicherung betrug ab 1.1.2009 207,39 Euro, derjenige für die private Pflegeversicherung 17,89 Euro. Wegen Ruhens der ihm im Jahre 2003 erteilten Anwaltszulassung hat der Kläger im streitigen Zeitraum kein Einkommen erzielt.

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG URTEIL BEITRÄGE PRIVAT VORSCHRIFTEN PFLEGEVERSICHERUNG HÖHE ES ZEIT EINKOMMEN HEIZUNG RECHTSPRECHUNG HAND LEISTUNG KRANKHEIT PERSONEN