CareLit Fachartikel
Abfüllen von Fertigspritzen als „Herstellung eines Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 178 bis 185
Dokument
125895
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das von einem Apotheker vorgenommene Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Ver-fahren hergestellten, gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 726/2004 zentral zugelassenen Präparat unterliegt als „Herstellung eines Arzneimittels im Sinne der VO 726/2004 ebenfalls dem Erfordernis zentraler Zulassung. Die im nationalen Recht (hier: § 21 Abs. 2 AMG) vorgesehenen Einschränkungen der Zulassungspflicht für Rczepturarzncimittel sind auf ein solches Arzneimittel wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
RECHT
URTEIL
HILFE
RECHTSPRECHUNG
Apotheker
Pharma Recht
Frankfurt