CareLit Fachartikel
Abfüllen von Fertigspritzen als „Herstellung eines Arzneimittels
Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 5 · S. 178 bis 185
Dokument
125895
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das von einem Apotheker vorgenommene Abfüllen von Fertigspritzen aus einem unter Verwendung biotechnologischer Ver-fahren hergestellten, gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 726/2004 zentral zugelassenen Präparat unterliegt als „Herstellung eines Arzneimittels im Sinne der VO 726/2004 ebenfalls dem Erfordernis zentraler Zulassung. Die im nationalen Recht (hier: § 21 Abs. 2 AMG) vorgesehenen Einschränkungen der Zulassungspflicht für Rczepturarzncimittel sind auf ein solches Arzneimittel wegen des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts nicht anwendbar.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
HERSTELLUNG
RECHT
URTEIL
HILFE
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
ZULASSUNG
RANIBIZUMAB
WACHSTUM
BLUTGEFÄSSE
AUGE
ESCHERICHIA
UMWELT
GESUNDHEIT
SPRITZEN