CareLit Fachartikel
Telefonisches Aufklärungsgespräch
Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 6 · S. 604 bis 606
Dokument
126116
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Möglichkeit, die Risikoaufklärung im Rahmen eines Telefongesprächs durchzuführen, ist bislang nicht Gegenstand der Rechtsprechung gewesen. Insofern ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Juni 2010 auf den ersten Blick von besonderer Bedeutung, da der BGH die Zulässigkeit einer telefonischen Aufklärung in einfach gelagerten Fällen feststellt und damit das stets als unumstößlich empfundene Erfordernis des persönlichen Arzt-Patienten-Gesprächs in den Hintergrund zu treten scheint.
Schlagworte
GESPRÄCH
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
PATIENT
KIND
ELTERN
Möglichkeit
Risikoaufklärung
Rahmen
Telefongesprächs
Durchzuführen
Bislang
Gegenstand
Rechtsprechung
Gewesen
Insofern