CareLit Fachartikel
EH Zur Zwangsbehandlung
Kammeier, H.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 112 bis 121
Dokument
126181
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine zwangsweise Ernährung des untergebrachten Patienten ist zulässig, wenn und solange Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für seine Gesundheit besteht, er ohne Bewußtsein ist, er aus anderen Gründen zur natürlichen Nahrungsaufnahme nicht in der Lage ist und keinen körperlichen Widerstand leistet oder er seinen Willen infolge Krankheit nicht frei bestimmen kann. Der untergebrachte Patient, der die Nahrungsaufnahme verweigert, ist über die Gefahren und Folgen seines Verhaltens zu belehren.
Schlagworte
THERAPIE
RHEINLAND-PFALZ
EINWILLIGUNG
FORENSISCHE PSYCHIATRIE
RECHT
UNTERBRINGUNG
RISIKO
LEBEN
PATIENTEN
GESUNDHEIT
PERSONEN
HYGIENE
ERNÄHRUNG
BEWUSSTSEIN
KRANKHEIT
LEISTUNG