CareLit Fachartikel

EH Zur Zwangsbehandlung

Kammeier, H.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 6 · S. 112 bis 121

Dokument
126181
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Kammeier, H.;
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
112 bis 121
Erschienen: 2011-06-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Eine zwangsweise Ernährung des untergebrachten Patienten ist zulässig, wenn und solange Lebensgefahr oder eine schwerwiegende Gefahr für seine Gesundheit besteht, er ohne Bewußtsein ist, er aus anderen Gründen zur natürlichen Nahrungsaufnahme nicht in der Lage ist und keinen körperlichen Widerstand leistet oder er seinen Willen infolge Krankheit nicht frei bestimmen kann. Der untergebrachte Patient, der die Nahrungsaufnahme verweigert, ist über die Gefahren und Folgen seines Verhaltens zu belehren.

Schlagworte

THERAPIE RHEINLAND-PFALZ EINWILLIGUNG FORENSISCHE PSYCHIATRIE RECHT UNTERBRINGUNG RISIKO LEBEN PATIENTEN GESUNDHEIT PERSONEN HYGIENE ERNÄHRUNG BEWUSSTSEIN KRANKHEIT LEISTUNG