CareLit Fachartikel
Wann liegt eine rechtswidrige Arbeitsverweigerung vor
Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1985 · Heft 5 · S. 416 bis 417
Dokument
12621
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten sich nach dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Kommt der Arbeitnehmer den Vorstellungen des Arbeitgebers nicht in allen Punkten nach, so wird schnell der Vorwurf der Arbeitsverweigerung erhoben. Ein solcher Vorwurf wiegt deshalb schwer, weil der Arbeitnehmer dann, wenn er nach einer Abmahnung sein Verhalten nicht ändert, mit einer Kündigung rechnen muß. In Fällen einer sogenannten beharrlichen Arbeitsverweigerung darf sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Schlagworte
ARBEITSVERWEIGERUNG
RECHT
ARBEITSVERTRAG
KUENDIGUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
VERHALTEN
ARBEIT
ES
ARBEITSLEISTUNG
KRANKENPFLEGE
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
TRAGEN
KLEIDUNG
NATUR