CareLit Fachartikel

Wann liegt eine rechtswidrige Arbeitsverweigerung vor

Andreas, M. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 1985 · Heft 5 · S. 416 bis 417

Dokument
12621
CareLit-ID
Jahr
1985
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Andreas, M.
Ausgabe
Heft 5 / 1985
Jahrgang 24
Seiten
416 bis 417
Erschienen: 1985-05-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer richten sich nach dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag. Kommt der Arbeitnehmer den Vorstellungen des Arbeitgebers nicht in allen Punkten nach, so wird schnell der Vorwurf der Arbeitsverweigerung erhoben. Ein solcher Vorwurf wiegt deshalb schwer, weil der Arbeitnehmer dann, wenn er nach einer Abmahnung sein Verhalten nicht ändert, mit einer Kündigung rechnen muß. In Fällen einer sogenannten beharrlichen Arbeitsverweigerung darf sogar eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.

Schlagworte

ARBEITSVERWEIGERUNG RECHT ARBEITSVERTRAG KUENDIGUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER VERHALTEN ARBEIT ES ARBEITSLEISTUNG KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ TRAGEN KLEIDUNG NATUR