CareLit Fachartikel
Äußerordentliche Kündigung wegen Älkoholsucht
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 176 bis 178
Dokument
126563
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Kündigung wegen Älkoholsucht wird regelmäßig nach den für die krankheitsbedingte Kündigung geltenden Grundsätzen beurteilt, sofern nicht Anhaltspunkte vorliegen, dass die Alkoholerkrankung schuldhaft herbeigeführt worden ist, um arbeitsunfähig zu werden.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
THERAPIE
TVÖD
ARBEITGEBER
Wegen
Älkoholsucht
Regelmäßig
Krankheitsbedingte
Geltenden
Grundsätzen
Beurteilt
Sofern
Anhaltspunkte
Vorliegen