Die haftunssrechtliche Bedeutung der Dokumentation
Ulsperger, U.; · Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 198 bis 199
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer häufiger sehen sich Ärzte Behandlungsfehlervorwürfen ausgesetzt, die nicht selten in eine gerichtliche Ausein-andersetzung münden. Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für den von ihm behaupteten Behandlungsfehler. Diesen muss er gegebenenfalls auch zur Überzeugung eines Gerichtes bringen, was nach der Beweisregel des § 286 ZPO einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erfordert. 1 Etwas anderes gilt nur im Bereich des sog. vollbeherrschbaren Risikos wie bei Organi-sationsund Koordinierungsfehlern, für die die Rechtsprechung eine Beweis-lastumkehr zu Lasten der Behandler anni…