CareLit Fachartikel

Die haftunssrechtliche Bedeutung der Dokumentation

Ulsperger, U.; · Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 7 · S. 198 bis 199

Dokument
126572
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ulsperger, U.;
Ausgabe
Heft 7 / 2011
Jahrgang 8
Seiten
198 bis 199
Erschienen: 2011-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Immer häufiger sehen sich Ärzte Behandlungsfehlervorwürfen ausgesetzt, die nicht selten in eine gerichtliche Ausein-andersetzung münden. Grundsätzlich trägt der Patient die Beweislast für den von ihm behaupteten Behandlungsfehler. Diesen muss er gegebenenfalls auch zur Überzeugung eines Gerichtes bringen, was nach der Beweisregel des § 286 ZPO einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erfordert. 1 Etwas anderes gilt nur im Bereich des sog. vollbeherrschbaren Risikos wie bei Organi-sationsund Koordinierungsfehlern, für die die Rechtsprechung eine Beweis-lastumkehr zu Lasten der Behandler anni…

Schlagworte

DOKUMENTATION THERAPIE BEHANDLUNGSFEHLER BUNDESGERICHTSHOF DIAGNOSTIK RECHTSPRECHUNG LEBEN PATIENTEN SOFTWARE BERATUNG MARKETING BIOPSIE ES NATUR BEHANDLUNGSERGEBNIS KOMMUNIKATION