CareLit Fachartikel

Verletzte Pflichten

BIERTHER, I.; · Altenpflege, Hannover · 2011 · Heft 8 · S. 46 bis 47

Dokument
126921
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
BIERTHER, I.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 36
Seiten
46 bis 47
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Nutzt der Arbeitnehmer die für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten modernen Kommunikationsmittel, kann der Arbeitgeber relativ einfach herausfinden, auf welchen Internetseiten der Arbeitnehmer zu Privatzwecken gesurft, welche Telefonnummer er angerufen und welche E-Mails er geschrieben hat. Surft der Mitarbeiter während seiner Arbeitszeit auf seinem Dienstcomputer etwa auf Seiten mit pornographischem Inhalt, so droht ihm nicht nur eine peinliche Befragung, sondern sogar eine außerordentliche Kündigung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals im Jahr 2005 ent-scheiden (Urteil vom 7. Juli 2005, Az…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT KÜNDIGUNG ABMAHNUNG INTERNET ARBEITSPLATZ INTERNETZUGANG ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN TELEFON ESSEN KORRESPONDENZ VERTRAULICHKEIT VERSTÄNDNIS FRAUEN