Eingriffsbefugnisse der Bundesoberbehörden bei Arzneimittelbezeichnungen
Pannenbecker, A.; Blind, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 7 · S. 272 bis 282
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BfArM ist in jüngerer Zeit zu einer verschärften Verwaltungspraxis übergegangen. Beispielsweise hat es die Änderung der Bezeichnung eines zugelassenen Arzneimittels in „Phantasienamen Ibuprufen Schmerzgel als mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG unvereinbar abgelehnt, weil der pharmazeutische Unternehmer bereits das den identischen Phantasienamen tragende Arznei-mittel „Phantasienamen Schmerzgel mit einem anderen Wirkstoff in den Verkehr bringt. Da der Phantasiename als einge-führter Arzneimittelname ausschließlich für ein anders zusammengesetztes Arzneimittel mit einer abweichenden Indikation verwendet wurde, könne die…