CareLit Fachartikel

Chefarztverträge

Wagener, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 8 · S. 808 bis 809

Dokument
127279
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Wagener, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
808 bis 809
Erschienen: 2011-08-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hatte die Klage abgewiesen. Auf die zulässige Berufung des Klägers hatte das LAG dem Zahlungsantrag stattgegeben. Nach dem Arbeitsvertrag der Parteien stehe dem Kläger für die Ableistung von Rufdiensten eine gesonderte Vergütung zu. Zwar sei gemäß § 5 Absatz 6 des Dienstvertrages die Ruibereitschaft „im üblichen Rahmen durch die Vergütung und die Einräumung eines Liquidationsrechts bereits abgegolten. Diese Regelung sei jedoch wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des | 307 Absatz 1 Satz 2 BGB unwirksam. Bei dem Arbeitsvertrag der Parteien handele es sich um Allgemeine Geschäftsbedingunge…

Schlagworte

VERGÜTUNG BEREITSCHAFTSDIENST KRANKENHAUSTRÄGER KRANKENHAUS ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER GYNÄKOLOGIE GEBURTSHILFE ES KRANKENHÄUSER BEURTEILUNG ARBEITSLEISTUNG HÖHE VERTRAUEN ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT