CareLit Fachartikel
Ein Rückschlag
Tolmein, O.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2011 · Heft 9 · S. 49
Dokument
127648
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wie viele es davon geben wird und ob diese nur an Universitäten angesiedelt sein werden oder ob es auch private Zentren für die PID geben kann, ist ebenfalls offen. Auch wie sich die Ethikkommissionen zusammensetzen sollen, steht nicht im Gesetz. Zu fordern wäre hier beispielsweise, dass nicht nur Ärztinnen und Juristinnen, sondern vor allem auch quali-fizierte Menschen mit Behinderungen in den Kommissionen vertreten sind um zu verhindern, dass ein von vornherein diskriminierender Blick auf Behinderung die Entscheidungsfindung prägt.
Schlagworte
GESETZ
RISIKO
PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK
BEHINDERUNG
ERBKRANKHEIT
FRAU
MENSCHEN
GESUNDHEIT
DEUTSCHLAND
WAHRSCHEINLICHKEIT
ETHIKKOMMISSIONEN
UNIVERSITÄTEN
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
REPRODUKTIONSMEDIZIN
PRAXIS
DRUCK