Rückerstattung zahnärztlicher Behandlungsvergütung nach Kündigung
Schellenberg, F.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2011 · Heft 8 · S. 151 bis 152
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ließ sich bei dem Beklagten für den Oberkiefer und drei Zähne im Unterkiefer vollkeramische Brücken und Kronen gegen ein Pauschalhonorar von 12.000 EUR erstellen. Hierbei war auch eine Korrektur der Bisshöhe vorgesehen. Der Beklagte setzte die definitiven Kronen und Brücken zunächst provisorisch ein. Die Klägerin war unzufrieden, kündigte kurze Zeit später das Behandlungsverhältnis und ließ neuen Zahnersatz durch einen anderen Zahnarzt neu erstellen. An der Leistung des Beklagten rügte sie mangelhafte Bisshöhe, fehlende Okklusion und die Größe der neu gestalteten Zähne.