CareLit Fachartikel

Außerordentliche Verdachtskündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 381 bis 388

Dokument
128065
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 54
Seiten
381 bis 388
Erschienen: 2011-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des §626 Abs. 2 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von der verdachtsverstärkenden Tatsache erneut zu laufen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG PERSONALRAT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG VERHALTEN ES ARBEITSVERHÄLTNIS PRIVATISIERUNG SCHREIBEN PROGNOSE GANG RISIKO HAND ZEIT