CareLit Fachartikel
Außerordentliche Verdachtskündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens
Die Personalvertretung, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 381 bis 388
Dokument
128065
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des §626 Abs. 2 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von der verdachtsverstärkenden Tatsache erneut zu laufen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
VERHALTEN
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRIVATISIERUNG
SCHREIBEN
PROGNOSE
GANG
RISIKO
HAND
ZEIT