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Wird die PID jetzt zugelassen?

SPÖNDLIN, R.; · Soziale Medizin, Basel · 2011 · Heft 9 · S. 18 bis 19

Dokument
128130
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Soziale Medizin, Basel
Autor:innen
SPÖNDLIN, R.;
Ausgabe
Heft 9 / 2011
Jahrgang 38
Seiten
18 bis 19
Erschienen: 2011-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Ein Tabubruch zeichnet sich ab. Die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID) wird wohl demnächst erlaubt. Damit dürften im Reagenzglas gezeugte Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter genetisch selektioniert werden. Genetische Selektion galt in der Schweiz und in Deutschland bisher als Grenze, die nicht angetastet werden darf. Wer das Selbstbestimmungsrecht der Frau ernst nimmt, muss aber gerade hier über eine Lockerung nachdenken.

Schlagworte

KIND GESETZ FORTPFLANZUNG RISIKO SCHWANGERSCHAFT STAMMZELLENFORSCHUNG PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK SCHWEIZ DEUTSCHLAND KRANKHEIT FORSCHUNG ETHIK BEVÖLKERUNG HAND GESCHWISTER WAHRSCHEINLICHKEIT