Erforderlichkeit der Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen1
Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 185 bis 188
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Erforderlichkeitsgrundsatz, der Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. Art. 20 Abs. 3 GG ist, durchzieht das gesamte Betreuungsrecht.2 Er hat Verfassungsrang, soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich als Eingriff in die Freiheitssphäre der Person darstellen.3 Dem Erforderlichkeitsprinzip wird im Rahmen des Betreuungsrechts dadurch Rechnung getragen, dass sowohl die Fürsorge für den Betroffenen als auch die Beschränkung seiner Rechtsstellung auf das jeweilige, im Einzelfall notwendige Maß begrenzt werden.4 Der Beitrag soll aufzeigen, wann die Bestellung eines Betreuers…