CareLit Fachartikel

Erforderlichkeit der Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen1

Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 185 bis 188

Dokument
128649
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Diekmann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
185 bis 188
Erschienen: 2011-10-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der Erforderlichkeitsgrundsatz, der Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gem. Art. 20 Abs. 3 GG ist, durchzieht das gesamte Betreuungsrecht.2 Er hat Verfassungsrang, soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich als Eingriff in die Freiheitssphäre der Person darstellen.3 Dem Erforderlichkeitsprinzip wird im Rahmen des Betreuungsrechts dadurch Rechnung getragen, dass sowohl die Fürsorge für den Betroffenen als auch die Beschränkung seiner Rechtsstellung auf das jeweilige, im Einzelfall notwendige Maß begrenzt werden.4 Der Beitrag soll aufzeigen, wann die Bestellung eines Betreuers…

Schlagworte

BETREUUNG VOLLMACHT PATIENTENVERFÜGUNG AUFGABENSTELLUNG BEDARFSPLANUNG ENTSCHEIDUNG MENSCHEN ES BERLIN FREIHEIT PERSONEN VERHALTEN LITERATUR KRANKENPFLEGE LEISTUNG WISSEN