CareLit Fachartikel
CE-Kennzeichnung und die Auswirkung einer Unternehmenstransaktion
Irmer, F.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 1 · S. 109 bis 113
Dokument
128718
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der EU dürfen alle Medizinprodukte mit ein paar wenigen Ausnahmen nach § 6 Abs. 1 MPG nur in den Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Die grundlegenden Anforderungen an die Medizinprodukte sind in § 6 Abs. 2 und § 7 MPG festgelegt, die wiederum auf die Richtlinie 90/385/ EWG (gültig für aktive implantierbare Produkte), Richtlinie 98/79/EG (gültig für in-vitro Produkte) und Richtlinie 93/42/EWG (gültig für sonstige Produkte) verweisen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
RICHTLINIE
QUALITÄTSSICHERUNG
MEDIZINPRODUKT
ZERTIFIZIERUNG
DOKUMENTATION
ZULASSUNG
PRAXIS
EIGENTUM
ES
UNTERLAGEN
TELEFON
MedizinProdukte Recht
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