Alles Zufallsbefunde?
Rummer, A.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2011 · Heft 12 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erstens wird in dem Kommentar des Gynäkologen berichtet, dass nach einem G-BA-Beschluss die neuen Qualifikationsvor-gaben lediglich in einer Online-Fachwissensprüfung bestünden. Ein solcher Beschluss des G-BA existiert indes nicht. Ursprünglich war von Seiten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) vielmehr vorgesehen, dass auf der ersten Stufe niedergelassene Gynäkologen die Basisuntersuchung durchführen, „die zweite Stufe ist eine weiterführende Diagnostik auf fetale Anomalien, welche durch speziell ausgebildete Ärzte (KV-Zulassung für Fehlbildungsultraschall) ausgeführt w…