Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses steht im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers Anlage 17 der AVR §2 Abs. 1 und Abs. 3; AtC §4; ACC § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 1…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 11 · S. 572 bis 582
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landesarbeitsgericht hatte zum einen die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Arbeitgeber im Rahmen seines billigen Ermessens einen die Förderungshöchstdauer überschreitenden ALtersteilzeitantrag eines Arbeitnehmers wegen der durch die Überschreitung entstehenden finanziellen Belastungen ablehnen kann. Zum anderen, ob sich aus den unterschiedlichen Regelungen in den § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Anlage 17 der AVR eine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ergibt, aus der sich sodann sein Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags herleiten könnte.