CareLit Fachartikel
Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Anfang Juni 2011
Dodegge, G.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 227 bis 232
Dokument
130395
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im abgelaufenen Berichtsjahr sah der Gesetzgeber wiederum Bedarf, Korrekturen des Vormundschaflsund Betreuungsrechts vorzunehmen. In der Praxis hatte die im Jahre 2005 eingeführte Pauschalvergütung für Berufsvormünder und -betreuer zu einer Abnahme der persönlichen Kontakte zwischen Betreuern und Betreuten geführt. Das Gesetz ermöglicht es daher nun in § 1908b Abs. 7 Satz 2 BGB, einen Betreuer zu entlassen, wenn er den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht hält. 1 Darüber hinaus wurden verschiedene Anordnungen zur Anlage von Mündelgeld aufgehoben. 2
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
BETREUUNG
VERGÜTUNG
UNTERBRINGUNG
ENTSCHEIDUNG
BEDARFSPLANUNG
RECHTSPRECHUNG
EIGNUNG
ESSEN
PRAXIS
PSYCHIATRIE
ZULASSUNG
NAMEN
HONORAR
GESUNDHEIT
WAHRNEHMUNG