CareLit Fachartikel

Die Entwicklung des Betreuungsrechts bis Anfang Juni 2011

Dodegge, G.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2011 · Heft 12 · S. 227 bis 232

Dokument
130395
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Dodegge, G.;
Ausgabe
Heft 12 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
227 bis 232
Erschienen: 2011-12-12 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Im abgelaufenen Berichtsjahr sah der Gesetzgeber wiederum Bedarf, Korrekturen des Vormundschaflsund Betreuungsrechts vorzunehmen. In der Praxis hatte die im Jahre 2005 eingeführte Pauschalvergütung für Berufsvormünder und -betreuer zu einer Abnahme der persönlichen Kontakte zwischen Betreuern und Betreuten geführt. Das Gesetz ermöglicht es daher nun in § 1908b Abs. 7 Satz 2 BGB, einen Betreuer zu entlassen, wenn er den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Betreuten nicht hält. 1 Darüber hinaus wurden verschiedene Anordnungen zur Anlage von Mündelgeld aufgehoben. 2

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BETREUUNG VERGÜTUNG UNTERBRINGUNG ENTSCHEIDUNG BEDARFSPLANUNG RECHTSPRECHUNG EIGNUNG ESSEN PRAXIS PSYCHIATRIE ZULASSUNG NAMEN HONORAR GESUNDHEIT WAHRNEHMUNG