CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Versetzung zugewiesener Beschäftigter

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 2 · S. 60 bis 66

Dokument
130974
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
60 bis 66
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach §1 Kooperationsgesetz der Bundeswehr (Bw-KoopG) gilt das BwKoopG ua. für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung, soweit und solange ihnen unter Beibehaltung ihres Dienstoder Arbeitsverhältnisses zum Bund eine Tätigkeit in einem Wirtschaftsunternehmen zugewiesen wurde, mit dem die Bundeswehr eine Kooperation eingegangen ist. §6 Abs. 1 BwKoopG bestimmt, dass die in §1 genannten Personen ua. für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes als Arbeitnehmer des Kooperationsbetriebs gelten und als solche aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

Schlagworte

ARBEITNEHMER PERSONALRAT TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN MITBESTIMMUNG PERSONEN DEUTSCHLAND INFORMATIONSTECHNOLOGIE ARBEITSPLATZ ES VERSTÄNDNIS ARBEITSABLAUF ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BUNDESREGIERUNG