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Dokumentation & Gerichtsverfahren

Pichler, A.; · Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2012 · Heft 2 · S. 28 bis 29

Dokument
131384
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Hebammenzeitung, , Wien
Autor:innen
Pichler, A.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 18
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Wenn eine Hebamme eine Frau vor, während und/oder nach der Geburt betreut, wird ein Behandlungsvertrag begründet. Die Hebamme ist verpflichtet, die Frau über Maßnahmen und Vorgehensweise aufzuklären. Eine Checkliste kann eine Hilfe sein, jedoch sollte sich die Hebamme in einem persönlichen Gespräch rückversichern, dass die Frau das Gesagte verstanden hat. Eine Hebamme, die die Aufklärung unterlässt, verstößt gegen ihre Vertragspflicht. Die so genannte Aufklärungshaftung kommt zum Tragen. Auch die Unterlassung einer medizinischen Handlung und die Begründung dafür ist der Frau mitzuteilen und dies zu dokumentieren.

Schlagworte

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