Dokumentation & Gerichtsverfahren
Pichler, A.; · Österreichische Hebammenzeitung, , Wien · 2012 · Heft 2 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn eine Hebamme eine Frau vor, während und/oder nach der Geburt betreut, wird ein Behandlungsvertrag begründet. Die Hebamme ist verpflichtet, die Frau über Maßnahmen und Vorgehensweise aufzuklären. Eine Checkliste kann eine Hilfe sein, jedoch sollte sich die Hebamme in einem persönlichen Gespräch rückversichern, dass die Frau das Gesagte verstanden hat. Eine Hebamme, die die Aufklärung unterlässt, verstößt gegen ihre Vertragspflicht. Die so genannte Aufklärungshaftung kommt zum Tragen. Auch die Unterlassung einer medizinischen Handlung und die Begründung dafür ist der Frau mitzuteilen und dies zu dokumentieren.