CareLit Fachartikel

Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 2 · S. 97 bis 99

Dokument
131702
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
97 bis 99
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine tarifliche Regelung wie § 13 Abs. 7 Satz 1 VTV 1998, die bestimmt, dass das Witwengeld auf 25% zu kürzen ist, wenn die Witwe Vergütung von der Versorgungsschuldnerin bezieht, nicht jedoch, wenn sie Vergütung von anderen Arbeit-gebern erhält, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Versorgungsschuldner eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist und sich die Versorgung nicht insgesamt an den Strukturprinzipien des Beamtenversorgungsrechts orientiert.

Schlagworte

VERGÜTUNG TÄTIGKEIT RENTE BUNDESGERICHTSHOF GRUPPE ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG EHE BEURTEILUNG ES EINKOMMEN BERLIN HAND LEISTUNG ORIENTIERUNG WAHRSCHEINLICHKEIT